Kleingedrucktes

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen der Cellog OHG (nachfolgend „Cellog“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“), der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn sie von Cellog ausdrücklich anerkannt wurden.

c) Die AGB gelten für alle Transporte, Kuriertätigkeiten sowie sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesen, insbesondere Vor- und Nachbereitung, welche vom Auftraggeber bei Cellog in Auftrag gegeben wurden.

2. Zustandekommen eines Transportauftrags

a) Einzelverträge kommen immer erst mir der von Cellog erklärten Annahme eines durch den Kunden abgegebenen Angebotes zustande. Der Kunde kann die Aufträge in Textform mittels des von Cellog auf der Webseite www.cellog.de bereitgestellten Formulars Kurierorder oder einer inhaltsgleichen Anforderung in Textform an Cellog übermitteln. Die Erklärung der Annahme des Auftrags durch Cellog erfolgt ebenfalls in Textform.

b) Cellog richtet sich bei der Transportart und dem Transportweg grundsätzlich nach den Anforderungen des Kunden. Sollte eine andere Weise der Transportdurchführung geeigneter erscheinen, wird Cellog den Kunden gegebenenfalls darüber informieren und, sofern vom Kunden gewünscht, den Auftrag entsprechend ändern.

3. Zollamtliche Abwicklung

a) Es obliegt dem Kunden, Cellog sämtliche Dokumente, welche zur zollamtlichen Abwicklung notwendig sind, vor Transportbeginn lückenlos zur Verfügung zu stellen. Cellog kann dem Kunden alle, wegen des Fehlens von Dokumenten, etwaig entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen.

b) Cellog haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die zollamtlichen Dokumente bei Transportbeginn nicht vollständig zur Verfügung gestellt wurden.

c) Mit der Vorlage der Dokumente bestätigt der Kunde, dass sämtliche Erklärungen und Dokument für den In- oder Export wahrheitsgetreu und richtig sind. Nach Absprache unterstützt Cellog den Kunden soweit wie möglich bei der Einholung der notwendigen Dokumente, auch in diesem Fall übernimmt Cellog keine Verantwortung für die Vollständigkeit der Unterlagen. Darüber hinaus stellt der Kunde Cellog von jeder Haftung für Zölle oder Steuern frei.

4. Durchführung des Auftrages / Unteraufträge / Unzustellbarkeit

a) Die Durchführung der Transporte erfolgt durch von Cellog anhand entsprechender Verfahrensanweisungen geschulter Kuriere. Es gelten die zur Zeit der Durchführung geltenden Fassungen der Verfahrensanweisungen

b) Grundsätzlich wird Cellog die angeforderten Transporte selbst durchführen. Jedoch behält Cellog sich vor, die Durchführung von Transporten an geeignete Dritte weiter zu geben. Cellog trägt dafür Sorge, dass diese Dritten, insbesondere die durchführende Person entsprechend den bei Cellog geltenden Richtlinien von einem qualifizierten Cellog-Mitarbeiter instruiert sind, es gelten die von Cellog erstellten Verfahrensanweisungen.

c) Ist das Transportgut unzustellbar, wird Cellog den Kunden unverzüglich über die Unzustellbarkeit der Sendung informieren und ggf. Anweisungen einholen. Cellog wird das Transportgut bis zur endgültigen Übergabe an eine autorisierte Person / Institution im Gewahrsam behalten, sofern das Transportgut hierdurch nicht gefährdet wird, insbesondere wird keine Übergabe an Unbefugte erfolgen. Sofern die Unzustellbarkeit nicht von Cellog zu vertreten ist, wird Cellog die daraus resultierenden Kosten gegen Nachweis in Rechnung stellen. Für Schäden die nach dem ersten Zustellungsversuch erfolgen übernimmt Cellog keine Haftung.

5. Vergütung

Sofern keine besondere Vergütung vereinbart wurde, ergibt sich diese aus der dem Kunden ausgehändigten Preisliste. Cellog erhebt keine extra Gebühren für kurzfristig übernommene Aufträge, grundsätzlich ist auch die Stornierung oder Änderung von Aufträgen kostenfrei. Bereits durch Cellog getätigte Aufwendungen und Auslagen (insbesondere das Befüllen eines Cryobehälters oder Stornierungskosten für Flüge, Hotels und Anreisekosten) sind jedoch gegen Nachweis zu ersetzen.

6. Erfüllung des Transportauftrages

Der Transportauftrag ist erfüllt, wenn das Transportgut dem Kunden bzw. dem zuvor definierten Empfänger ausgehändigt wurde.

Wenn der Kunde das Transportgut von Cellog ohne Beanstandung übernommen hat, ist davon auszugehen, dass das Produkt ordnungsgemäß transportiert und dem Kunden schadlos übergeben wurde.

7. Beförderungsausschluss

Cellog behält sich vor, im Falle von höherer Gewalt, Krieg, Streiks, Flug- oder Bahnausfällen sowie Naturkatastrophen die Transportzeit zu verschieben oder den Auftrag nicht oder auf andere Weise durchzuführen. Ein Anspruch auf Beförderung besteht in diesem Fall nicht.

8. Haftungsausschluss

a) Cellog haftet nicht für Schäden oder den Verlust des Transportgutes wenn dies auf Umstände zurückzuführen ist, die Cellog auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen konnte. Dies gilt insbesondere für unvorhersehbare und durch Cellog nicht beeinflussbare Ereignisse, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Unglücksfälle, Pandemien oder Arbeitskämpfe.

b) Weiter haftet Cellog nicht für Schäden oder den Verlust des Transportgutes durch behördliche Maßnahmen oder im Falle des Beförderungsausschlusses nach Ziffer 7.

c) Eine Haftung für Schäden, welche nach einem erfolglosen Zustellungsversuch im Sinne des § 4 c ist ebenfalls ausgeschlossen.

d) Cellog haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die zollamtlichen Dokumente bei Transportbeginn nicht vollständig zur Verfügung gestellt wurden.

e) Die Haftung von Cellog ist unabhängig von der Art des Schadens und unabhängig vom Grund und oder Art der Verursachung auf einen Betrag von 25.000,00 € beschränkt.

9. Salvatorische Klausel etc.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschafltichen Ziel der unwirksam Bestimmung möglichst nahe kommt.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist am Sitz von Cellog.

Stand: 08/2022